1. GELTUNGSBEREICH
1.1.
Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt
eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte
Aufträge auf Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
1.2.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem
Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor
Abschluß des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind,
der Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und
er aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren
Vertragsabschluß, frühere Angebote von uns oder frühere
Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen
erhalten hat.
1.3.
Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden
selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen
Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder
Auftragserteilungen verwendet.
1.4.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem
Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUß, ÄNDERUNG DER LIEFERARTIKEL
2.1.
Mit unseren Angeboten wollen wir interessierten Kunden die
Möglichkeit für Bestellungen geben; unsere Angebote sind daher
grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß wir
ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag
kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner
Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern
bzw. aushändigen.
2.2.
Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in unseren Prospekten und Katalogen behalten wir uns vor,
ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Erfolgen
durch den Hersteller bzw. unserem Lieferanten bezüglich eines bestellten
Artikels Änderungen - dies sind Abweichungen in Material, Maß, Gewicht,
Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltype - ist uns die
Lieferung eines dem bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen
Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis
für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um
nicht mehr als 5 % übersteigt.
3. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG
3.1.
Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine
Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw.
Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des
Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und
Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, daß hierzu ausdrücklich
schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.
3.2.
Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung
angeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, daß wir bezüglich des
bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig
beliefert werden.
3.3.
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
3.4.
Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur
in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung
durch den Kunden nicht liefern, die Nachfrist muß mindestens 2 Wochen
betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, z.B. von uns nicht zu vertretene
Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei unserem Lieferanten
vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte
Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall
sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie
einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder,
nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung
oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
3.5.
Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der
von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei
denn, unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges
Verhalten ist Ursache des Verzuges.
4. PREISE
4.1.
Unsere Preise gelten für den Verkauf bei Versand ab unserem Lager.
Versandspesen sind in den Preisen nicht enthalten, sondern vom Kunden
zusätzlich zu zahlen.
4.2.
Die Preise sind bei Abgabe an den Endverbraucher Endpreise
einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, bei Abgabe
an gewerbliche Kunden oder öffentlichen Institutionen verstehen sich
unsere Preise stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG
5.1.
Wir versenden bei uns bestellte Artikel grundsätzlich gegen Bar per
Nachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung ( Bundespost, privater
Paketdienst usw.,) vorbehalten.
5.2.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen
Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der
bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir
die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende
Unternehmen übergeben haben.
5.3.
Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem
Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
6. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
6.1.
Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Nachnahme Bar
ausliefern, sind unsere Rechnungen binnen einer Woche ab Zugang ohne
jeden Abzug zu bezahlen.
6.2.
Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste
Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten
und / oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann die
Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anderslautende
Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
6.3.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
6.4.
Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per
Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der
Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung
ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir
berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht
einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
6.5.
Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in
Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,
sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden
Ansprüche fällig zu stellen.
6.6.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an
diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß
§ 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne daß hierin und /
oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen
ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für
einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter
Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau
entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der
Kunde zu tragen.
6.7.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere
Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder
für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist desweiteren
nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte,
auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus
demselbigen Vertragsverhältnis.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch
zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das
Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor (
Vorbehaltsware ).
7.2.
Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und /
oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem
sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen
Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungs- halber
an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig
ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen
weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im
Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die
erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die
zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen ( Lieferscheine,
Rechnungen usw. ) vorzulegen.
7.3.
Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung von uns
gelieferter Artikel ( z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen ), so
überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch
Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch
ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für
uns unentgeltlich mit verwahrt.
7.4.
Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B.
im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich
werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG
8.1.
Wir stehen dafür ein, daß von uns gelieferte Artikel frei von Fabrikations- und / oder Materialfehlern sind.
8.2.
Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei
Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu
untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach
Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden
schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder
Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei
ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die
Beweislast hierfür trägt der Kunde.
8.3.
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.
Gewährt der Hersteller für bei uns gekaufte Ware eine längere Garantie,
kann diese über uns bei Auftreten von Fehlern oder Mängeln abgewickelt
werden ( siehe hierzu auch Ziffer 8.5. am Ende ).
8.4.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel,
Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung,
Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung
oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder
nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder
dadurch entstehen, daß an von uns gelieferten Artikeln Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren
Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen.
8.5.
Wir leisten eine Gewähr durch Nachbesserung oder, nach unserer Wahl,
durch Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Kunde den beanstandeten
Artikel vollständig in der Originalverpackung zuzusenden und hierbei die
beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu
beschreiben. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an uns
und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung,
trägt der Kunde. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer
Garantieleistung des Herstellers über uns nach Ablauf unserer
Gewährleistungsverpflichtung.
8.6.
Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn
wir unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz
schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist
nicht nachkommen oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens
führen.
8.7.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung,
Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung
und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit.
8.8.
Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden; die
Abtretung von gegen uns bestehende Gewährleistungsansprüche ist
ausgeschlossen.
8.9.
Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten
Artikel, daß der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht
vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir
berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen
Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels
mit den Versandspesen Bar per Nachnahme zu erheben.
9. BESONDERE BEDINGUNGEN BEI DER TAUCHAUSBILDUNG
9.1.
Jeder Kursteilnehmer kann aus Gründen der Sicherheit der anderen
Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Es werden ihm dann,
anteilmäßig die Kurskosten zurückerstattet.
9.2.
Die Kurspreise beziehen sich auf reine Kursleistungen. Hier sind
etwaige Kosten, wie Bücher, Leihausrüstung, Schwimmbadeintritte
hinzuzurechnen.
9.3.
Die An- und Abfahrt von und zu einem Ausbildungsort (See,
Schwimmbad) obliegt der eigenen Verantwortung des Kursteilnehmers. Die
Ausbildung beginnt erst am jeweiligen Ausbildungsort.
9.4.
Bei Verspätungen eines Kursteilnehmers besteht kein Anspruch auf
sofortige Leistung, vielmehr kann vom Dive - Company ein neuer Termin
festgesetzt werden, wobei dem verspäteten Teilnehmer hierfür die Kosten
in Rechnung gestellt werden.
9.5.
Die Dive - Company und seine Mitarbeiter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Jörn Prawitz
Stand: 07.09.2011 |